Anmeldung/Vertragsabschluss
Ihre Anmeldung wird durch die gegenseitig zu unterzeichnende Auftragsbestätigung für beide Seiten verbindlich (Auftraggeber: Sie als Kunde – Auftragnehmer: wir als Veranstalter). Eine vereinbarte Vorauszahlung ist innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto zu überweisen.
Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, per E-Mail, brieflich oder per Fax und per Online-Formular erfolgen.
Rücktritt des Kunden
Sie dürfen jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgebend ist der schriftliche Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei unserer Firma Das Floßprojekt. Dabei fallen Kosten wie folgt an:
Rücktrittskosten
Ausschluss/Abbruch
Wir, die Firma Das-Floßprojekt, dürfen einen Teilnehmer/eine Teilnehmerin ausschließen, wenn er/sie ungeachtet einer Abmahnung unsererseits die Veranstaltung nachhaltig stört oder er/sie sich grob vertragswidrig verhält. Sollte dies für die ganze Gruppe zutreffen, kann die Veranstaltung abgebrochen werden. Bei minderjährigen Teilnehmern hat der gesetzliche Vertreter Sorge zu tragen, wie die Veranstaltungsteilnehmer zum Zielpunkt kommen.
Aus dem Ausschluss/Abbruch aus o.g. Gründen erfolgt kein Anspruch auf Rückvergütung des Teilnehmerpreises.
Änderungen im Programm
Die zeitliche Dauer einer Veranstaltung lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten als Richtwert. Wir, die Firma Das Floßprojekt, können keine Gewähr für die Einhaltung der Zeiten übernehmen.
Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
Wir behalten uns vor, aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, wie z.B. Hochwassergefahr, großes Unwetter, das Programm zu verändern oder gar abzubrechen. Die Entscheidung kann entsprechend kurzfristig erfolgen.
Muss die Veranstaltung aus o.g. Gründen abgebrochen werden, hat der Auftraggeber/der Teilnehmer/die Teilnehmerin keinen Anspruch auf Rückvergütung des Preises.
Schwimmwestenpflicht/ Alkoholverbot
Der Kunde und die Gruppenteilnehmer haben auf dem Wasser zu jeder Zeit eine Schwimmweste am Körper zu tragen. Der Kunde und die Gruppenteilnehmer dürfen nicht in alkoholisiertem Zustand fahren. Für die Befahrung der Gewässer gelten die gleichen Promillegrenzen, wie im Straßenverkehr.
Anweisungen befolgen
Der Kunde und die Gruppenteilnehmer haben den Anweisungen der Mitarbeiter von der Firma Das Floßprojekt Folge zu leisten und sich an die Bestimmungen zu halten.
Weiteres
Die Teilnahmebedingungen, die jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin vor Antritt einer Fahrt zu unterzeichnen hat, sind Bestandteil dieser AGB.
Bezüglich der Voraussetzungen versichert der einzelne Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass er/sie die nötigen Schwimmkenntnisse/körperlichen Voraussetzungen mitbringt. Für die meisten Fahrten sind normale Schwimmkenntnisse ausreichend. Bei anspruchsvolleren Fahrten wird ausdrücklich auf die Erfordernis von guten Schwimmkenntnissen hingewiesen.
Beim Umsetzen der Fahrzeuge (beim Floßrafting) setzen wir auf eine gemeinschaftliche Lösung.
Recht und Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Erfüllungsort- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Firma Das Floßprojekt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen AGB oder des Vertrages zur Veranstaltung zur Folge.
Stand Januar 2026